Eichung & Nacheichung

Amtlich anerkannter Waageninstandsetzer gemäß § 54 MessEV (LBME NRW) — wir übernehmen Eichantrag, Vorbereitung und Termin.

Wer muss eichen lassen?

Eichpflicht im geschäftlichen Verkehr

Waagen, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr eingesetzt werden — z. B. zur Ermittlung von Kaufpreisen, bei Wareneingang/-ausgang oder für Abrechnungen gegenüber Dritten — müssen geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden. Die Eichgültigkeit ist je nach Waagentyp befristet.

Als anerkannter Instandsetzer übernehmen wir für Sie die komplette Vorbereitung: Erinnerungsservice zur Fälligkeit, Terminabsprache mit der Eichbehörde, Bereitstellung der nötigen Prüfgewichte und Begleitung vor Ort — damit die Nacheichung ohne Überraschungen läuft.

Amtliches Eichfahrzeug der Eichbehörde
Ablauf

Eichung aus einer Hand

1. Terminabsprache

Wir behalten die Eichfristen Ihrer Waagen im Blick und melden uns rechtzeitig vor Ablauf.

2. Vorbereitung & Prüfung

Vor dem Eichtermin prüfen und justieren wir die Waage — mit eigenen Prüfgewichten aller Größenordnungen.

3. Eichtermin vor Ort

Wir begleiten die Eichung durch die zuständige Behörde und übernehmen den Eichantrag.

Alle Waagentypen

Von der Laborwaage bis zur Kranwaage

Wir eichen alle Bauarten und Größenordnungen — herstellerunabhängig:

  • Fahrzeug- und Gleiswaagen
  • Kran-, Behälter- und Silowaagen
  • Plattform- und Bodenwaagen
  • Labor- und Präzisionswaagen
Kranwaage mit digitaler Anzeige bei der Kalibrierung mit 500-kg-Prüfgewichten

Eichtermin anfragen

Sagen Sie uns, um welche Waage es geht und wann die Eichung fällig ist — wir melden uns kurzfristig zurück.

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